Page 20 - DRW Gemeinsam - 10/2021
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           Die SBV stellt sich vor


           Was ist und was macht eigentlich die
           „Schwerbehindertenvertretung“ (SVB) im DRW?

           Kurz gefasst sind ihre Aufgaben,

           l  die Eingliederung schwerbehinderter Menschen
               zu fördern,

           l  ihre Interessen in den Einrichtungen zu vertreten,
           l  ihnen beratend  und helfend zur Seite zu stehen.

           Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, die den einzel-
           nen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten
           als Gruppe betreffen. Gemeint sind hier nicht Schwerbe-
           hinderte, die in den verschiedenen Einrichtungen betreut
           werden, sondern Kolleginnen und Kollegen mit einer Be-
           einträchtigung, die im Dominikus-Ringeisen-Werk beschäf-  Die SVB v.l.n.r.: Andreas Strobel, Thomas Hofmann
           tigt sind.
                                                                  und Henning Näveke
           Dabei ist die SBV nicht ein Teil der Mitarbeitervertretung,
           wie dies oft angenommen wird. Vielmehr ist die Schwerbe-  Es kommt also auf die Art der Beeinträchtigung im Zusam-
           hindertenvertretung eine eigene Institution, die ihre   menhang mit dem Beruf an. Darüber hinaus lassen sich
           Grundlage im Neunten Sozialgesetzbuch – kurz SGB IX –   durch eine Vielzahl von Hilfen am Arbeitsplatz die Abläufe
           hat. Zusätzlich arbeitet sie eng mit den Mitarbeitervertre-  so gestalten, dass auch ein Mensch mit Behinderung die
           tungen zusammen und hat auch das Recht, an jeder Sit-  gleiche Leistung erbringen kann.
           zung teilzunehmen. Dabei arbeitet sie im Rahmen eines   Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt und berät
           gesetzlich geschützten Ehrenamtes. Die anfallenden Kos-  in allen Fällen, die mit einer gesundheitlichen Beeinträch-
           ten der Arbeit trägt der Dienstgeber.                  tigung und einer daraus folgenden Behinderung zu tun
           Die Schwerbehindertenvertretung wacht darüber, dass die   haben.
           für Schwerbehinderte geltenden Gesetze und Verordnun-  Sie kümmert sich somit um die Belange schwerbehinder-
           gen eingehalten werden. Weiterhin kann die SBV Maßnah-  ter Kolleginnen und Kollegen, steht aber selbstverständ-
           men beantragen, die dazu dienen, die Gesundheit schwer-  lich auch jenen mit Rat und Hilfe (z.B. bei Antragstellun-
           behinderter Menschen im Beruf zu schützen und ihnen    gen) zur Seite, die gesundheitliche Probleme haben, aber
           den Arbeitsplatz zu erhalten. Beispiel dafür sind Anträge   noch nicht als „schwerbehindert“ gelten.
           an das Integrationsamt auf Hilfen für die berufliche Wei-  Gerade hier kann und muss die Schwerbehindertenvertre-
           terbildung oder gesundheitserhaltende Maßnahmen. Au-   tung noch einiges an Aufklärungs- und Überzeugungsar-
           ßerdem nimmt sie Anregungen und Beschwerden von        beit leisten. Viele gesundheitlich eingeschränkte Mitarbei-
           schwerbehinderten Menschen entgegen.
                                                                  terinnen und Mitarbeiter trauen sich nicht, sich zu „outen“,
           Leider wird sehr oft der Grad der Behinderung mit der ei-  weil sie unbegründeter Weise Nachteile befürchten. Im
           ner körperlichen oder geistigen Leistungseinschränkung   Gegenteil, gerade sie schützt das SGB  IX.
           gleichgesetzt. So kann z.B. ein Jurist, der nur einen Arm
           hat, die gleiche gute Arbeit leisten wie jemand ohne Be-  Kontakt:
           einträchtigung.
                                                                   Gesamt-Schwerbehindertenvertretung

                                                                   Thomas Hofmann, Henning Näveke,  Andreas Strobel
                                                                   Telefon 08282 92-1768 oder 2207
               Aktuelle        Folgt uns auf Social Media          E-Mail: gesamt-sbv@drw.de
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