Page 20 - DRW Gemeinsam - 10/2021
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Nachrichten
Die SBV stellt sich vor
Was ist und was macht eigentlich die
„Schwerbehindertenvertretung“ (SVB) im DRW?
Kurz gefasst sind ihre Aufgaben,
l die Eingliederung schwerbehinderter Menschen
zu fördern,
l ihre Interessen in den Einrichtungen zu vertreten,
l ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.
Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, die den einzel-
nen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten
als Gruppe betreffen. Gemeint sind hier nicht Schwerbe-
hinderte, die in den verschiedenen Einrichtungen betreut
werden, sondern Kolleginnen und Kollegen mit einer Be-
einträchtigung, die im Dominikus-Ringeisen-Werk beschäf- Die SVB v.l.n.r.: Andreas Strobel, Thomas Hofmann
tigt sind.
und Henning Näveke
Dabei ist die SBV nicht ein Teil der Mitarbeitervertretung,
wie dies oft angenommen wird. Vielmehr ist die Schwerbe- Es kommt also auf die Art der Beeinträchtigung im Zusam-
hindertenvertretung eine eigene Institution, die ihre menhang mit dem Beruf an. Darüber hinaus lassen sich
Grundlage im Neunten Sozialgesetzbuch – kurz SGB IX – durch eine Vielzahl von Hilfen am Arbeitsplatz die Abläufe
hat. Zusätzlich arbeitet sie eng mit den Mitarbeitervertre- so gestalten, dass auch ein Mensch mit Behinderung die
tungen zusammen und hat auch das Recht, an jeder Sit- gleiche Leistung erbringen kann.
zung teilzunehmen. Dabei arbeitet sie im Rahmen eines Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt und berät
gesetzlich geschützten Ehrenamtes. Die anfallenden Kos- in allen Fällen, die mit einer gesundheitlichen Beeinträch-
ten der Arbeit trägt der Dienstgeber. tigung und einer daraus folgenden Behinderung zu tun
Die Schwerbehindertenvertretung wacht darüber, dass die haben.
für Schwerbehinderte geltenden Gesetze und Verordnun- Sie kümmert sich somit um die Belange schwerbehinder-
gen eingehalten werden. Weiterhin kann die SBV Maßnah- ter Kolleginnen und Kollegen, steht aber selbstverständ-
men beantragen, die dazu dienen, die Gesundheit schwer- lich auch jenen mit Rat und Hilfe (z.B. bei Antragstellun-
behinderter Menschen im Beruf zu schützen und ihnen gen) zur Seite, die gesundheitliche Probleme haben, aber
den Arbeitsplatz zu erhalten. Beispiel dafür sind Anträge noch nicht als „schwerbehindert“ gelten.
an das Integrationsamt auf Hilfen für die berufliche Wei- Gerade hier kann und muss die Schwerbehindertenvertre-
terbildung oder gesundheitserhaltende Maßnahmen. Au- tung noch einiges an Aufklärungs- und Überzeugungsar-
ßerdem nimmt sie Anregungen und Beschwerden von beit leisten. Viele gesundheitlich eingeschränkte Mitarbei-
schwerbehinderten Menschen entgegen.
terinnen und Mitarbeiter trauen sich nicht, sich zu „outen“,
Leider wird sehr oft der Grad der Behinderung mit der ei- weil sie unbegründeter Weise Nachteile befürchten. Im
ner körperlichen oder geistigen Leistungseinschränkung Gegenteil, gerade sie schützt das SGB IX.
gleichgesetzt. So kann z.B. ein Jurist, der nur einen Arm
hat, die gleiche gute Arbeit leisten wie jemand ohne Be- Kontakt:
einträchtigung.
Gesamt-Schwerbehindertenvertretung
Thomas Hofmann, Henning Näveke, Andreas Strobel
Telefon 08282 92-1768 oder 2207
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