Page 14 - DRW Gemeinsam - 10/2020
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       Update „Bundesteilhabegesetz“:



       Wo wir stehen – wo wir hinwollen


       Das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) möchte Menschen mit Behinderung

       mehr Teilhabe und Mitbestimmung ermöglichen. Wie aber hat es sich in der Praxis angelas-
       sen? Ein Zwischenbericht und Ausblick von Karl Böck, Leiter des Referats
       „Klientenbezogene Verwaltung“ im Dominikus-Ringeisen-Werk


       Was ist das Ziel des Gesetzes?                         Fachleistungen: Zur Fachleistung zählen die erbrachten
                                                              Dienstleistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
       Die Bundesregierung hatte den Auftrag, die Behinderten-  den Wohngruppen. Die Kosten hierfür werden durch die
       rechtskonvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr   Kostenträger der Eingliederungshilfe getragen. Das sind in
       2009 umzusetzen. Im Koalitionsvertrag 2013 wurde festge-  Bayern die Regierungsbezirke.
       legt, ein „Modernes Teilhaberecht ohne neue Ausgabendy-
       namik“ zu verabschieden. Im Mittelpunkt stehen dabei die   Miet- und Lebenshaltungskosten: Die Rechnungen für die-
       selbstbestimmte Teilhabe und die Mitbestimmung bzw. die  se Kosten beinhalten den Aufwand für Unterkunft und
       Mitgestaltung von Menschen mit Behinderung bei allen   Verpflegung im gemeinschaftlichen Wohnen und werden
       Fragen rund um Dienstleistungsangebote für diesen Perso-  seit Anfang dieses Jahres direkt an die Klientinnen und
       nenkreis. Im Jahre 2017 wurde das Bundesteilhabegesetz   Klienten gestellt. Diese begleichen sie aus ihnen evtl. zu-
       schließlich vom Deutschen Bundestag verabschiedet.     stehenden Renten, aus einem Werkstattlohn oder – wenn
                                                              derartige Beträge nicht zur Verfügung stehen bzw. nicht
       Zeit bis Ende 2022, sich in Bayern                     ausreichen – aus der Grundsicherung. Die Grundsicherung

       auf das Gesetz einzustellen                            wird beim Sozialhilfeträger beantragt und umfasst Berei-
                                                              che wie Ernährung, persönliche Bedürfnisse und den Auf-
       In der ersten Stufe des Gesetzes wurde ab 1. Januar 2017   wand für Unterkunft und Heizung.
       die Vermögensfreigrenze für Menschen, die Grundsiche-
       rung beziehen, auf 5.000 Euro erhöht. Ferner wurde das   Die Aufteilung der entsprechenden monatlichen Kosten
       Arbeitsfördergeld für WfbM-Beschäftigte von 26 auf 52   wurde in einem Nachtrag zum Wohn- und Betreuungsver-
       Euro angehoben. In der zweiten Stufe ab 1. Januar 2018   trag zwischen dem Dominikus-Ringeisen-Werk und den
       wurde eine einjährige bundesweite Übergangszeit verein-  Klientinnen und Klienten in Abstimmung mit dem Bezirk
       bart. Diese wurde in Bayern bis zum 31.12.2022 verlängert.   Schwaben geregelt. Somit ist sichergestellt, dass einerseits
       Der Zwischenschritt ermöglicht es sowohl Kostenträgern   Träger wie das Dominikus-Ringeisen-Werk das ihnen zu-
       und Trägern von Einrichtungen aber auch Menschen mit   stehende Entgelt in der Höhe wie vor der Gesetzesände-
       Behinderung und deren gesetzlichen Betreuern, sich auf   rung bekommen und andererseits unseren Bewohnerin-
       das neue Gesetz einzustellen, damit es ab 2023 voll umge-  nen und Bewohnern mindestens wieder der Barbetrag und
       setzt werden kann.                                     die Bekleidungspauschale zur freien Verfügung stehen.

       Wie werden die Kosten abgerechnet?                     Wie werden die gesetzlichen

       Das, was insbesondere unsere Klientinnen und Klienten   Änderungen umgesetzt?
       und deren gesetzliche Betreuer am meisten betroffen hat,   Die Zuordnung der Kosten auf die Bereiche Eingliede-
       ist die neue Art, wie die unterschiedlichen Leistungen der   rungshilfe und Sozialhilfe war sehr komplex und arbeits-
       Behindertenhilfe finanziert werden. Zum einen waren sie   aufwändig. Für viele gesetzliche Betreuer war es eine gro-
       früher in diese Zahlungsströme nicht eingebunden, die   ße Herausforderung, die Vielzahl von Informationen zum
       stattdessen zwischen „Kostenträgern“ wie den bayerischen   Bundesteilhabegesetz aufzunehmen und die von allen
       Bezirken und „Leistungsträgern“ wie dem Dominikus-Ring-  Seiten eingehenden Schreiben zu diesem Thema zu be-
       eisen-Werk abgewickelt wurden. Zum anderen ist es ab   rücksichtigen.
       dem 1. Januar 2020 erforderlich, die erbrachten Leistungen
       in zwei Rechnungen aufzuteilen: in Kosten für Fachleistun-
       gen und in Kosten für Miete und Lebenshaltung.




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